Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 18. Februar 2023 bis 22. Februar 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  • Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht wahrgenommen werden.
  • Bestimmte Inhalte werden von Nutzern, die farbenblind sind, wahrscheinlich nicht erkannt. 
  • Der Kontrast von Texten ist auf manchen Seiten nicht ausreichend.
  • Einige wichtige Elemente der Webseite sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar.
  • Die Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf die Inhalte zugreifen, die von Interesse sind.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22. Februar 2023 erstellt.

Barriere melden:

Du möchtest uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann schreibe uns bitte eine E-Mail über internetredaktion@gelsenkirchen.de

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