Information

nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Verantwortliche

Stadt Gelsenkirchen – Die Oberbürgermeisterin

Datenerhebende Stelle

Stadt Gelsenkirchen
Referat 51 Kinder, Jugend und Familien

Servicestelle Jugendrat

Abteilung 51/3 – Herr Janßen
Telefon: 0209/169-9851
E-Mail: alexander.janssen@gelsenkirchen.de

Interner Datenschutzbeauftragter

E-Mail: datenschutz@gelsenkirchen.de

Telefon: 0209/169-5661

Postanschrift:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Gelsenkirchen, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen

Interner Datenschutz-
beauftragter

E-Mail: datenschutz@gelsenkirchen.de

Telefon: 0209/169-5661

Postanschrift:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Gelsenkirchen,
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen

Zweck/e der Datenverarbeitung

Abhängig von den persönlichen Absichten:

  • Teilnahme an der Wahl des Gelsenkirchener
      Jugendrates
  • Eigene Kandidatur
  • Mitarbeit im Jugendrat

Wesentliche Rechtsgrundlagen

Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO


§§ 2, 11, 63 SGB VIII


§ 69 SGB X

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen Ihrer Kandidatur und möglichen Tätigkeit im Jugendrat der Stadt Gelsenkirchen gespeichert und durch maßnahmenbezogene Öffentlichkeitsarbeit bekanntgegeben:

  • Aushänge im Stadtgebiet
  • öffentliche Veranstaltungen
  • Wahlzettel zur Kandidatur
  • Veröffentlichung auf der Wahl-Homepage zu Kandidatinnen- und Kandidatenansicht vor und während der Wahl
  • Homepage des Jugendrates Gelsenkirchen

Zusätzlich können die Daten an Dritte zur Speicherung in die Datenbank der Wahl-Homepage, weitergeleitet
werden.

Bei erfolgreicher Wahl wird der Name und die E-Mail-Adresse an den Kinder- und Jugendrat NRW übermittelt.

Weiterhin werden ggf. Daten bei Ausflügen und Projekten zur sicheren Durchführung an den jeweiligen Kooperationspartner weitergegeben.

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen

Im Rahmen der Durchführung der Wahl:
Bis zur konstituierenden Sitzung des Jugendrates im März 2023.

Nach der Wahl:

Für die Dauer der Amtszeit (zunächst zwei Jahre), Löschung nach Austritt aus dem Jugendrat oder bei nicht erfolgter Wiederwahl.

Darüber hinaus können sich Abweichungen durch rechtliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben.

Die Datenverarbeitung endet bei Widerruf der Einwilligungserklärung.

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungs-
fristen

Im Rahmen der Durchführung der Wahl:
Bis zur konstituierenden Sitzung des Jugendrates im März 2023.

Nach der Wahl:

Für die Dauer der Amtszeit (zunächst zwei Jahre), Löschung nach Austritt aus dem Jugendrat oder bei nicht erfolgter Wiederwahl.

Darüber hinaus können sich Abweichungen durch rechtliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben.

Die Datenverarbeitung endet bei Widerruf der Einwilligungserklärung.

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten

personenbezogenen Daten

  • Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon 0211 / 38424-0, Fax 0211 / 38424-10

Email poststelle@ldi.nrw.de

Internet www.ldi.nrw.de

Stadt Gelsenkirchen

Ebertstr. 11, 45879 Gelsenkirchen

Tel.: +49 (209) 169-0,

E-Mail: stadt@gelsenkirchen.de 

Homepage: www.gelsenkirchen.de

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